Auto - Allgemeine Infos

allgemein

Lernfahrten:

  • Der Lernfahrausweis ist in Liechtenstein und in der Schweiz gültig.
  • Die Lernfahrten dürfen nur in Begleitung durchgeführt werden.
  • Die Begleitperson muss mindestens 23 Jahre alt sein.
  • Die Begleitperson muss seit mindestens 3 Jahren im Besitz eines Führerscheins
    der Kategorie B sein.
  • Autobahnfahrten dürfen erst ab erreichen der Prüfungsreife durchgeführt werden.

 

Fahrzeuganforderungen für Lernfahrten:

  • Die Feststellbremse (Handbremse) muss für die Begleitperson gut erreichbar sein.